Trendseller Product Award
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1.30 | Trendseller Product Award

1. Teilnahme
Zur Teilnahme am Wettbewerb sind nur Aussteller der jeweiligen aktuellen IAW-Messe mit ihren Produkten zugelassen. Es können nur Produkte
innerhalb der Produktkategorien der IAW-Messe angemeldet werden. Ein Unternehmen kann mehrere Produkte zur Beurteilung mit dem Anmeldeformular registrieren.
Parallel zur Online-Anmeldung sollen zwei Produktfotos und nachfolgend ein Muster eingereicht werden. Die Muster werden zur Jurysitzung kurz
vor der Messe benötigt, die genaue Versandadresse wird den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben. Die eingereichten Produkte sollen insbesondere Trendartikel sein, die Potential zu hohen Verkaufszahlen haben. Dabei stehen z.B. Innovation, Originalität, Besonderheit, Design und Qualität
des Produktes im Vordergrund. Die Beiträge sollen zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht länger als drei Jahre auf dem Markt sein, bzw. im Jahr der
Auszeichnung in die Serienproduktion gehen.

2. Rechtliche Grundlagen
Die Jury tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Entscheidung der Jury ist rechtsgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es werden zum
Juryentscheid keine individuellen Begründungen abgegeben. Die Jury kann bis zu zehn Auszeichnungen für die eingereichten Beiträge vergeben. Die
Entscheidung der Jury wird zur IAW-Messe bekannt gegeben und die Produkte auf der Messe vorgestellt. Die teilnehmenden Unternehmen werden
in Absprache mit der Jury bei der Preisverleihung eine kurze Produktpräsentation halten. Jedes ausgezeichnete Produkt darf die Bezeichnung und das
Logo „IAW Trendseller Product Award“ tragen und für die Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwenden.

3. Schutzrechte
Die eingereichten Produkte dürfen keine Schutzrechte anderer verletzen (z.B. Warenzeichen, Gebrauchsmuster, Patent oder ähnliches Recht). Für
Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung von Schutzrechten entstehen, haftet der Aussteller. Eine Haftung seitens des
Veranstalters ist ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die Nordwestdeutsche Messegesellschaft Bremen-Hannover mbH zu informieren,
wenn Gerichtsverfahren oder urheberrechtliche Streitigkeiten, die mit dem angemeldeten Produkt in Verbindung stehen, anhängig sind.

4. Versicherung
Die eingereichten Produkte sind gegen Diebstahl, Brand, Bruch oder Beschädigung vom Aussteller selbst zu versichern. Eine Haftung durch die Nordwestdeutsche Messegesellschaft Bremen-Hannover mbH ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Mitarbeiter vor.
Die Rückgabe der eingereichten Artikel erfolgt ab 15.00 Uhr am letzten Messetag im Messebüro. Sollten diese vom Aussteller nicht abgeholt werden,
entscheidet die Projektleitung über den Verbleib und die Verwendung der eingereichten Muster.